Als Absicht seiner Habilitationsschrift benennt Michalski »die bedingte Gültigkeit geistesgeschichtlicher Phänomene und die beschränkte Notwendigkeit der Berücksichtigung (derselben) innerhalb einer methodisch legitimen Kunstgeschichte darzulegen«. Der »Kunstgeschichte als Geistesgeschichte« (Dvorak) stellt er die »Kunstgeschichte als Formengeschichte« gegenüber (Wölfflin). Michalski fordert, ein »aus der Sphäre des Optisch-Sichtbaren abstrahiertes Kriterium zu finden«, das eine Entscheidung zwischen autonomer und heteronomer Kunst erlaubt. Mögen auch Einzelergebnisse Michalskis revisionsbedürftig sein, so ist doch sein - immer noch zu wenig bekannter - methodischer Ansatz wichtig für weite Gebiete heutiger Kunstgeschichtsschreibung. Nachwort von Bernhard Kerber.