Als am 1. Oktober 1946 die Urteile im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verkündet wurde, bezweifelten viele Beobachter, daß nur wenige Monate nach Kriegsende eine objektive Urteilsfindung möglich sei: Obwohl es ein geltendes Völkerrecht gab, schufen die vier Siegermächte eigens für dieses Verfahren bis dahin unbekannte Straftatbestände, nahmen sich selbst aber von der Verfolgung aus. Warum hat die Bundesrepublik Deutschland die Urteile des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg nie anerkannt? Mit dem Abstand von sechs Jahrzehnten wird dieser Frage noch einmal nachgegangen. Dokumentation D 2006.