Niemand ist davor sicher, daß er im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann der Patient für diese Fälle seinen Behandlungswunsch verbindlich festlegen. Dieser Band bietet Ihnen alle wichtigen Informationen.